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LG Hechingen, 02.03.2020 - 1 O 227/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- schwarz-weissenhorn.de
130%-Grenze, Nutzungsausfallentschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- LG Stuttgart, 18.07.2012 - 5 S 230/11
Verkehrsunfall - Geltung der 130%-Grenze bei Reparatur mit Gebrauchtteilen
Auszug aus LG Hechingen, 02.03.2020 - 1 O 227/18
Jedoch kann der Ersatz des Reparaturaufwands bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nur verlangt werden, wenn die Reparatur tatsächlich fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (BGH, Urteil vom 15.11.2011, Az. VI RZ 30/11, NJW 2012 52, LG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2012, Az.: 5 S 230/11).Für die Bestimmung der 130 %-Grenze erachtet daher das Gericht nicht die Schätzung des vorgerichtlich tätigen Gutachters als maßgeblich, vielmehr kommt es darauf an, welchen Be- · trag der Geschädigte tatsächlich für eine fachgerechte Reparatur aufwenden musste (LG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2012, Az.: 5 S 230/11).
Solange das Reparaturergebnis als sachund fachgerecht und die Stundensätze als angemessen zu beurteilen sind, hat der Geschädigte ein Schützenswertes Integritätsinteresse ausreichend dargetan und kann entsprechend den Integritätszuschlag berechnen (LG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2012, Az.: 5 S 230/11).
Das Fahrzeug muss in seinen Hauptfunktionen hinsichtlich Betriebs- und Verkehrssicherheit dem Zustand vor dem Unfallereignis entsprechen (LG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2012, Az.: 5 S 230/11, mit Verweis auf OLG Düsseldorf, NZV 2001, 475; OLG München NJW 2010, 1462).
- OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berechnung des Nutzungsentgangs nach der Tabelle …
Auszug aus LG Hechingen, 02.03.2020 - 1 O 227/18
Jedenfalls bezogen auf den konkreten Einzelfall eines Selbstständigen, der das Fahrzeug für Fahrten zu Kunden genutzt hätte, sich nunmehr anderweitig behilft und in der Folge keinen konkreten Ausfallschaden nachzuweisen in der Lage ist, erscheint die Zuerkennung der Nutzungsentschädigung als notwendig (OLG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2016, Az.: 3 U 62/06).Würde man die Nutzungsentschädigung ablehnen, würde dies im Ergebnis bedeuten, dass der Selbstständige, der sich insoweit in einer absolut vergleichbaren Position mit einer Person befindet, die ihr Fahrzeug nur privat nutzt, dieser Person gegenüber benachteiligt und der Schädiger insoweit unbillig entlastet wäre (OLG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2016, Az.: 3 U 62/06).
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus LG Hechingen, 02.03.2020 - 1 O 227/18
Beide Wege sind Formen der Naturalrestitution (BGH, Urteil vom 15.10.1991, Az. VI ZR 314/90, NJW 1992, 302).fen (BGH NJW 1992, 302; BGH NJW 1999, 500).
- OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09
Rechtsfolgen des Formmangels einer Ausschließlichkeitsvereinbarung; Maßgeblicher …
Auszug aus LG Hechingen, 02.03.2020 - 1 O 227/18
Voraussetzung ist, dass der Geschädigte einen Nutzungswillen und eine hypothetische Nutzungsmöglichkeit hat (BGH, NJW 2005, 277; OLG Stuttgart, Urteil vom 14.1.2010 - 13 U 92/09). - OLG München, 13.11.2009 - 10 U 3258/08
Schadenersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: …
Auszug aus LG Hechingen, 02.03.2020 - 1 O 227/18
Das Fahrzeug muss in seinen Hauptfunktionen hinsichtlich Betriebs- und Verkehrssicherheit dem Zustand vor dem Unfallereignis entsprechen (LG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2012, Az.: 5 S 230/11, mit Verweis auf OLG Düsseldorf, NZV 2001, 475; OLG München NJW 2010, 1462). - BGH, 22.09.2009 - VI ZR 312/08
Anspruch eines Geschädigten auf Ersatz der i.R.d. von ihm gewählten Weges der …
Auszug aus LG Hechingen, 02.03.2020 - 1 O 227/18
Unter mehreren zum Schadensausgleich führenden Möglichkeiten der Naturalrestitution hat der Geschädigte im Hinblick auf § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich diejenige zu wählen, die den geringsten Aufwand erfordert (sog. Wirtschaftlichkeitspostulat, BGH Urteil vom 22.09.2009, Az. VI ZR 312/06, NJW 2009 3713). - BGH, 15.11.2011 - VI ZR 30/11
Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: …
Auszug aus LG Hechingen, 02.03.2020 - 1 O 227/18
Jedoch kann der Ersatz des Reparaturaufwands bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nur verlangt werden, wenn die Reparatur tatsächlich fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (BGH, Urteil vom 15.11.2011, Az. VI RZ 30/11, NJW 2012 52, LG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2012, Az.: 5 S 230/11). - BGH, 02.06.2015 - VI ZR 387/14
Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Ersatzfähigkeit von …
Auszug aus LG Hechingen, 02.03.2020 - 1 O 227/18
Dementsprechend ist jedenfalls in den Fällen, in denen die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten über der 130 %-Grenze liegen, es dem Geschädigten aber- auch unter Verwendung von Gebrauchtteilen - gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Gutachtens entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten unter Berücksichtigung des merkantilen Minderwerts den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, dem Geschädigten aus dem Gesichtspunkt des Wirtschaftlichkeitsgebots eine Abrechnung oder konkret angefallenen Reparaturkosten nicht zu verwehren (BGH, Urteil vom 02.06.2015, Az.: VI ZR 387/14). - BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Merkantile Wertminderung
Auszug aus LG Hechingen, 02.03.2020 - 1 O 227/18
Voraussetzung ist, dass der Geschädigte einen Nutzungswillen und eine hypothetische Nutzungsmöglichkeit hat (BGH, NJW 2005, 277; OLG Stuttgart, Urteil vom 14.1.2010 - 13 U 92/09). - BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98
Beschränkung der Zulassung der Revision; Geltung des Integritätszuschlags für …
Auszug aus LG Hechingen, 02.03.2020 - 1 O 227/18
fen (BGH NJW 1992, 302; BGH NJW 1999, 500). - OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - 1 U 9/00
Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs zu den Wiederbeschaffungswert übersteigenden …